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E-Bike-Tuning: Der ADAC warnt vor den Risiken

29. Apr. 2024

Immer mehr Menschen greifen beim Zweiradfahren auf elektrische Unterstützung zurück. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Pedelecs (umgangssprachlich E-Bikes) zu, die modifiziert werden. Beim Tuning werden Veränderungen am Fahrrad vorgenommen, um die Leistung zu steigern. Viele dieser Zweiräder werden bei Polizeikontrollen aus dem Verkehr gezogen, meistens aufgrund von nicht genehmigten Umbauten und mangelnder Verkehrstauglichkeit. Der ADAC warnt vor den Gefahren des Tunnings.

Die Überwindung der Begrenzung eines Elektrofahrrads ist technisch einfach und kostengünstig. Denn: Der Verkauf von Tuning-Sets ist legal, solange der Anbieter darauf hinweist, dass die getunten Räder "nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr gemäß der StVZO zugelassen sind". Dieses Verbot umfasst auch Gehwege, Radwege und Waldwege. Eine mögliche Nutzung ist ausschließlich auf Privatgelände beschränkt. Letztendlich liegt es jedoch bei den Käufern, wo die Räder tatsächlich genutzt werden. Diese Grauzone bietet Tuning-Interessierten optimale Bedingungen, um ihr eigenes Rad schnell und günstig umzurüsten. Doch oft beschränkt sich die Nutzung nicht wie vorgesehen auf private Grundstücke. Getunte E-Bikes werden vermehrt von der Polizei im normalen Straßenverkehr beschlagnahmt, meist ohne die erforderliche Zulassung.

Viele sind sich nicht bewusst, welche Folgen die Änderung der Motorleistung haben kann. "Standardmäßig eingebaute Bremssysteme können nur bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit eine optimale Bremswirkung entfalten. Wird diese Geschwindigkeit nachträglich erhöht, ohne die Bremsleistung anzupassen, stellt diese Manipulation ein Sicherheitsrisiko für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer dar", erklärt Oliver Reidegeld, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen. Die Gefahr liegt nicht in einer kurzfristigen Erhöhung der Geschwindigkeit, sondern in der erhöhten Dauerbelastung, der die Bremsen und alle anderen Bauteile am Rad ausgesetzt sind.

Durch die gesteigerte Leistung werden auch der Rahmen, die Laufräder und einzelne Fahrradteile stärker beansprucht, was zu Schäden am Pedelec führen kann. Es kommt zu einem höheren Verschleiß der Teile, da viele Komponenten nur für eine bestimmte Maximalgeschwindigkeit und -belastung ausgelegt sind. Steigt beispielsweise die Schwingbelastung an Sattelstütze und Lenker dauerhaft an, können die Bauteile schneller ermüden und brechen. Zudem erlöschen durch das Tuning jegliche Ansprüche auf Garantie, Gewährleistung und Produkthaftung – die Tuner bleiben auf den möglichen Kosten sitzen.


Hohe Gefahr im Straßenverkehr mit E-Bikes?


Neben den technischen Risiken ist vor allem die Wahrnehmung im Straßenverkehr von großer Bedeutung. "Andere Verkehrsteilnehmer rechnen normalerweise nicht damit, dass sich ein Radfahrer mit Geschwindigkeiten von teilweise 50 Kilometern pro Stunde oder mehr nähert", warnt Oliver Reidegeld. Die Unfallgefahr steigt mit einem getunten Bike deutlich an. Darüber hinaus führt die erhöhte Aufprallenergie im Falle eines Unfalls zu schwerwiegenderen Verletzungen. Manipulierte E-Bikes stellen sowohl für den Fahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmer ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.


Alles nach Vorschrift?


Ein Pedelec mit einer Nenndauerleistung von 250 Watt und einer aktiven Tretunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde wird rechtlich als Fahrrad betrachtet. Werden durch Tuning-Sets Änderungen an der Motorleistung vorgenommen, können Geschwindigkeiten bei der Tretunterstützung von deutlich über 25 Kilometer pro Stunde erreicht werden. In diesem Fall wird aus dem Fahrrad ein Kleinkraftrad, das eine Straßenzulassung benötigt und versichert werden muss. Vor der Nutzung eines getunten Pedelecs ist eine Einzelabnahme bei einem technischen Prüfdienst (Dekra, TÜV usw.), eine neue Allgemeine Betriebserlaubnis (beim Kraftfahrt-Bundesamt) sowie ein Versicherungskennzeichen erforderlich.

Fahrer solcher Räder müssen eine Fahrerlaubnis der Klasse AM vorweisen. Werden mit dem Rad Geschwindigkeiten von über 45 Kilometer pro Stunde erreicht, genügt auch diese nicht mehr. Getunte Pedelecs dürfen außerdem nicht mehr auf Radwegen fahren. Für die Fahrer besteht Helmpflicht. Das Fahren eines getunten Bikes im öffentlichen Verkehrsraum ohne entsprechende Betriebserlaubnis birgt ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Ohne Versicherungsschutz und Fahrerlaubnis begeht man sogar eine Straftat. Im Schadensfall können die Kosten beträchtlich sein. Die private Haftpflichtversicherung kommt in der Regel nicht für Unfälle mit getunten Bikes auf, auch nicht für unverschuldete Unfälle. Bei Unfällen mit Personenschaden können zivilrechtliche Konsequenzen auf die Fahrer zukommen.



Schlagworte: ebike, E-Bike
Kategorie: Technik News